Im Bereich des Arbeitsrechts werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter anderem in folgenden Kernbereichen beraten und vertreten:
- Kündigungen
- Aufhebungsvereinbarungen
- Abmahnungen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Arbeitszeugnissen
- Lohnansprüche, Überstundenansprüche
- Urlaubsanspruch
- Änderungskündigung
- Sperrzeit des Arbeitslosengeldes
- Scheinselbstständigkeit